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> Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung <

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall ab: Sie kommt für die notwendige medizinische Hilfe auf. Ausgenommen sind hier nur die Leistungen, die Sie nach einem Arbeitsunfall oder als Folge einer Berufskrankheit in Anspruch nehmen. In diesen beiden Fällen sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie zahlt ein Krankengeld, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder Ihr Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt

Wechsel Tipp

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit 01.01.2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Ein Kassenwechsel bedingt künftig (seit 01.01.2002) die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. D.h. im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.

Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es ab 2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich.

Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen. Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei > Musterschreiben< entnehmen:

> ordentliche Kündigung <   > ausserordentliche Kündigung < 

Zum Tarifrechner.  > vergleichen, rechnen & vorsorgen <

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